Gewaltenteilung die aufteilung staatlicher gewalt. Gewaltenteilung bedeutet gewaltentrennung und damit die aufteilung der staatsaufgaben in drei gruppen von organen auf exekutivorgane behörden legislativorgane parlamente und rechtsprechungsorgane gerichte. Der begriff gewaltenteilung bezeichnet die aufteilung der staatlichen macht auf getrennte voneinander unabhängige und sich gegenseitig kontrollierende staatsorgane.
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